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Die Beratung sowie die außergerichtliche Vertretung sind durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt; lediglich die angefallenen Auslagen, wie Porto-, Kopier-, Telefonkosten usw. sind gesondert zu bezahlen, ebenso die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der Betreuungsstelle.

Eine Wartezeit gibt es nicht, d. h. die Leistungen können sofort nach dem Beitritt in Anspruch genommen werden.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie unsere Rechtsanwälte mit Ihrer Vertretung beauftragen. Die  Kosten hierfür sind dann von Ihnen zu tragen, so weit sie nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozeßkostenhilfe abgedeckt sind.

Sie haben die Möglichkeit, über unseren Verband eine Miet-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.








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