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Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,00.

Der Regelbeitrag beträgt EUR 50,00 jährlich, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für den zweiten und weitere Beiträge EUR 47,50.

Der Beitrag für Gewerbe, Vereine und Institutionen beträgt 80,00 € jährlich.

Für Empfänger von Sozialleistungen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, ALG II u. ä.) sowie BAFöG-Empfänger gilt ein ermäßigter Beitrag von EUR 30,00. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss jährlich nachgewiesen werden.

Aufnahmegebühr und Erstbeitrag müssen beim Beitritt in bar bezahlt werden.








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